Anforderungsprofil für ordentliche Mitglieder
Als ordentliche Mitglieder sind alle Personen und Institutionen herzlich willkommen, die die Kriterien der ordentlichen Mitgliedschaft erfüllen und den Zielen des Vereins in besonderem Maße verbunden sind und diesen zu dienen vermögen. Ordentliche Mitglieder des Vereins können sog. Single Family Offices und unabhängige Multi Family Offices sein; ordentliches Mitglied kann das Family Office selbst sein, wenn es eine juristische Person ist, im Übrigen jeder Family Officer oder Mitarbeiter eines Family Offices, oder ein Mitglied einer/eines von einem Family Office betreuten Familie/Vermögensinhabers und Personen, die auf dem Gebiet des Family Offices wissenschaftlich tätig sind.
Aus der für den Verein verbindlich festgelegten Definition der Institution „Family Office“ gemäß der Präambel dieser Satzung ergibt sich ein Katalog institutionsbezogener Merkmale/Eigenschaften eines Family Offices, deren vollständige Erfüllung zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Antragstellers als ordentliches Mitglied im Verband unabhängiger Family Offices e.V. ist:
- Eigenständigkeit und Unabhängigkeit
- Gesamtvermögensfokus und -kompetenz
- Überwachungs- und Koordinationsfunktion
- Honorarvergütung
- Interessenkonfliktfreiheit
- Einwandfreier Leumund
- Bekenntnis zum Ehrenkodex des Verbandes
Aus der für den Verband verbindlich festgelegten Definition der Institution „Family Office“ ergibt sich der nachfolgende Katalog institutionsbezogener Merkmale/Eigenschaften eines Family Office, deren vollständige Erfüllung zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Antragstellers als ordentliches Mitglied im Verband unabhängiger Family Offices ist.
1. Eigenständigkeit der Institution und deren Eigentumsverhältnisse
Der Betrieb des Family Office ist nicht Teilleistung des Mitgliedsunternehmens als Dienstleister mit ansonsten anderem Leistungsfokus (bspw. Steuerberater) und/oder ist nicht Beteiligungsunternehmen einer Bank oder sonstigen Finanzdienstleisters. Inhaber des Mitgliedsunternehmens sind entweder dessen Management oder die betreute(n) Familie(n).
2. Gesamtvermögensfokus
(Gilt nicht für Single Family Offices)
Das Mitgliedsunternehmen bietet nicht nur spezialisierte Teilleistungen (bspw. Wertpapierportfolio-Controlling oder Immobiliencontrolling) oder die Betreuung nur einzelner Vermögensbereiche an. Es ist vielmehr hinsichtlich seiner strategischen Beratung der Familie/des Vermögensinhabers ganzheitlich orientiert und ist daher in der Lage, Beratungs-, Kontroll- und Steuerungsfunktionen in allen Assetklassen wahrzunehmen.
3. Überwachungs- und Koordinationsfunktion / Verzicht auf operative Tätigkeiten
(Gilt nicht für Single Family Offices)
Im Zuge der Umsetzung des Willens der Familie/des Vermögensinhabers unterstützt das Mitgliedsunternehmen diese/diesen bei der Steuerung/Koordination des Managements ihres/seines Vermögens, hilft bei der Auswahl von Dienstleistern, koordiniert und kontrolliert deren Leistungen, ohne selbst auf deren Arbeitsgebieten tätig zu werden (bspw. keine Vermögens- oder Fondsverwaltung bzw. Vermittlung von Anlageprodukten).
4. Erlöstransparenz / Honorarvergütung
Die Finanzierung des Geschäftsbetriebs des Mitgliedsunternehmens basiert dominierend auf Grundlage von Zahlungen durch die betreute(n) Familie(n)/Vermögensinhaber. Zahlungen durch Dritte an das Mitgliedsunternehmen (bspw. Provisionszahlungen) dürfen nur in Ausnahmefällen als Honorarersatz und nach Abstimmung mit der betreffenden Familie/dem Vermögensinhaber angenommen werden und müssen vollständig offen gelegt werden.
5. Interessenkonfliktfreiheit
Die Geschäftspolitik des Mitgliedschaftsunternehmen ist darauf ausgerichtet, dass es sein Handeln auf die Interessen der betreuten Familie fokussiert unter Zurückstellung eigener betriebswirtschaftlicher Interessen.
6. Einwandfreier Leumund
Das Mitgliedschaftsunternehmen verfügt über ein seriöses öffentliches Auftreten sowie ein tadelloses Ansehen. Dieser Umstand wird durch die Leumundsbestätigung zweier etablierter Verbandsmitglieder attestiert.
7. Bekenntnis zum Ehrenkodex des Verbandes
Das Mitgliedsunternehmen bekennt sich zum Ehrenkodex des Verbandes unabhängiger Family Offices in der der Verbandsatzung anhängenden aktuellen Form. Mit seiner Antragsstellung verpflichtet sich das Mitgliedsunternehmen, die im Kodex enthaltenen ethischen Grundregeln im eigenen Betrieb zu beachten, umzusetzen und diese Dritten gegenüber zu schützen.