Definition und Abgrenzungsmerkmale eines Family Office nach dem Grundverständnis des Verbandes unabhängiger Family Offices
GESAMTVERMÖGENSFOKUS UND -KOMPETENZ:
Ein Family Office unterstützt eine Familie/einen Vermögensinhaber (Single Family Office) oder mehrere Familien/Vermögensinhaber (Multi Family Office) bei der ganzheitlichen Steuerung/Koordination des Managements ihres/seines Vermögens auf Grundlage einer langfristig ausgerichteten generationsübergreifenden Anlage- und Verwaltungsstrategie und im Bedarfsfalle einer Familienstrategie und Nachfolgeplanung.
Das Family Office ist hinsichtlich seiner strategischen Beratung der Familie/des Vermögensinhabers ganzheitlich orientiert und ist daher in der Lage, Beratungs-, Kontroll- und Steuerungsfunktionen in allen Assetklassen wahrzunehmen.
INTERESSENKONFLIKTFREIHEIT:
Das Family Office ist einzig den Interessen der Familie/des Vermögensinhabers verpflichtet und ist daher unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist das Family Office nicht operativ auf den Feldern tätig, auf denen es im Rahmen einer Kontrollfunktion die Leistungen von für die Familie/den Vermögensinhaber mandatierten Leistungserbringern überwacht (bspw. Vermögensverwaltung, Management eigener Fonds).
UNABHÄNGIGKEIT:
Inhaber eines Family Office sind die betreuten Familien/Vermögensinhaber selbst und/oder das Management des Family Office, nicht jedoch die Anbieter von Vermögensanlageprodukten oder sonstigen operativen Leistungen wie Finanzdienstleistungen (bspw. Banken oder Vermögensverwalter), Steuer- oder Rechtsberatung.
HONORARFINANZIERT:
Das Family Office finanziert seinen Betrieb grundsätzlich ausschließlich auf Honorarbasis. Zahlungen durch Dritte an das Family Office (bspw. Provisionszahlungen) dürfen nur in Ausnahmefällen als Vergütungskomponente angenommen werden, wenn dies in jedem Einzelfall mit der betreffenden Familie/dem betreffenden Vermögensinhaber abgestimmt wurde und sie/er hierdurch eine Honorarentlastung erfährt, wenn auszuschließen ist, dass die betreffende Vermögenstransaktion seitens des Family Office vor dem Hintergrund der in Aussicht stehenden Zahlungen initiiert wurde.